Garantiebedingungen FJS ZAUN
Der Auftragnehmer FJS ZAUN gewährt auf das beworbene Produkt eine Garantie von 2 Jahren. Die Frist zur Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Bis zur Abrechnung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers. Grundlage für die Berücksichtigung der Garantie ist die vollständige Bezahlung der Ware. Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit der beworbenen Zaunanlage, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehle.
Im Falle eines Mangels während der Garantiezeit erbringt der Auftragnehmer im Rahmen dieser Garantie folgende Leistung:
- kostenfreie Reparatur der Ware
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (nur im Falle der
irreparablen Beschädigung der Ware)
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- üblichen und natürlichen Verschleiß
- übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch
- witterungsbedingten Einfluss, wie z.B. Sturm
- Reparaturversuche durch unbefugte Personen
- beabsichtigte Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden
Im positiv beschiedenen Garantiefall wird nach folgender Maßgabe reguliert:
Nach der Entscheidung werden die mangelhafte Zaunanlage oder Bauteile vor Ort repariert. Wird die Ausführung von der Reparatur vor Ort nicht möglich sein, wird die Zaunanlage demontiert und zur Fehlerbeseitigung zum Hersteller gebracht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zaunanlage zur Reparatur zurückzugeben. Dem Auftragnehmer obliegt nicht, für die Reparaturdauer eine Ersatzzaunanlage zu besorgen. Bei Austausch von Komponenten ist eine Abweichung vom ursprünglichen Produkt aufgrund der Handarbeit möglich. Geringe optische Unterschiede sind vorbehalten. Während der Garantiezeit verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Mängel auf eigene Kosten innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Mitteilung oder über die Feststellung der Mängel zu beheben.